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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Lieferung vorgefertigter Standard-Software und Nebenleistungen. Geschäftsbedingungen oder abweichende Gegenbestätigungen des Kunden sind für uns unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Sie bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung. Mit Erteilung des Auftrages anerkennt der Kunde unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch soweit diese im Widerspruch zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden stehen.

1. Angebot und Vertragsabschluß
Soweit eine schriftliche Bestätigung der Aufträge durch uns erfolgt, legt deren Inhalt das Vertragsverhältnis und den Lieferumfang rechtsverbindlich fest. Nebenabreden und mündliche Erklärungen unserer Mitarbeiter werden in diesem Fall nur Vertragsinhalt, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

2. Nutzungsbedingungen
Der Lizenznehmer erhält gegen eine einmalige Lizenzgebühr das unbefristete Recht zur Nutzung der Standard-Software durch den in der Programmbestellung benannten Anwender gem. folgender Spezifikation: Einzelplatzlizenz: Recht zur Nutzung auf einem Einzelcomputer oder an nur einem Arbeitsplatz in einem Netzwerk. Netzwerklizenz: Recht zur Nutzung in einem Computer-Netzwerk mit nur einem Netz-Server und der einzelvertraglich vereinbarten Zahl von Arbeitsplätzen, die gleichzeitig auf den Datenbestand des Servers Zugriff nehmen.

3. Schutz- und Urheberrechte
Alle urheberrechtlichen und gewerblichen Schutzrechte an der Software verbleiben beim Hersteller. Vervielfältigungen des überlassenen Programms sind nur für den betriebsintern notwendigen Gebrauch gestattet.

4. Lieferzeit und Lieferbedingungen
Soweit nicht anders vereinbart, sind Lieferzeiten unverbindlich. Die Lieferzeit beginnt mit dem Datum der Auftragsannahme, sofern technische Konfiguration bzw. Softwarespezifikation völlig geklärt sind.Unvorhergesehene Ereignisse, die außerhalb unseres Willens liegen, verlängern die Lieferzeit angemessen; dies gilt auch bei Streik und Aussperrung. Die Lieferung erfolgt durch Übergabe bzw. Übersendung der Ware. Auf Wunsch des Lizenznehmers erfolgt eine spezielle Programmeinweisung gegen gesonderte Vergütung nach Stundenaufwand entsprechend unserem jeweils gültigen Stundensatz zuzüglich Reisekosten und Reisespesen. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, die dann auch gesondert in Rechnung gestellt werden können. Die Gefahr geht mit der Absendung der Ware auf den Kunden über. Das gilt auch dann, wenn wir die Anlieferung und Installation übernommen haben. Wir versichern auf Wunsch des Kunden auf dessen Rechnung anzuliefernde Ware. Versand- und Installationskosten werden von uns nicht übernommen. Die Planung der Installation geschieht im Einvernehmen mit dem Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, die betriebsnotwendigen Installationen durch einen Fachmann auf seine Kosten ausführen zu lassen. Die Installationen müssen unseren Angaben sowie den geltenden Fachnormen entsprechen

5. Gewährleistung
Der Lizenznehmer wird darauf hingewiesen, dass es technisch unmöglich ist, Software-Leistungen absolut fehlerfrei zu erstellen. Wir übernehmen deshalb nur die Gewähr für die technische Brauchbarkeit der von uns gelieferten Programme zu dem angegebenen Programmzweck. Wir leisten keine Gewähr dafür, dass die Standard-Software den betrieblichen Besonderheiten des Lizenznehmers entspricht, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Unsere Mitarbeiter sind zu mündlichen Zusicherungen nicht bevollmächtigt. Auch für Rechenzeiten einzelner Programmabläufe können wir keine Gewähr übernehmen, weil insoweit die Kapazität der Datenverarbeitungsanlage und deren Nutzungsgrad ausschlaggebend ist. Für IBM Programmpakete gelten die Gewährleistungs-bedingungen der IBM Deutschland Informationssysteme GmbH und für alle anderen von uns gelieferten Programme gelten die Gewährleistungsbedingungen der Hersteller.

6. Haftung und Schadenersatz
Schadensersatzansprüche jeglicher Art, also gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, uns fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Der Haftungsausschluss erstreckt sich auch auf den Verlust von Daten und gilt ebenso für Überschreitungen der Lieferzeit oder bei Nichtlieferung sowie für Schäden im Rahmen von Servicearbeiten. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die Datensicherung mit mindestens fünf in regelmäßigem Wechsel zum Einsatz gebrachten Datenträgern vorzunehmen. Auskünfte zu allen Fragen der Datensicherung können bei uns ergänzend eingeholt werden.

7. Preise und Zahlungsbedingungen
Sofern nicht ein bestimmter Preis vereinbart ist, gilt der am Tage des Vertragsabschlusses gültige Listenpreis. Lizenzgebühren und sonstige Preise und Vergütungen sind in EUR zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer angegeben. Alle Rechnungen sind sofort nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

8. Eigentumsvorbehalt
Die Lieferung der Ware erfolgt unter Eigentumsvorbehalt gem. § 455 BGB. Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher - auch der künftig entstehenden - Forderungen.

9. Sonderregelungen
Für Kaufleute, die nicht zu den in § 4 HGB bezeichneten Gewerbetreibenden gehören, für juristische Personen des öffentlichen Rechts und für öffentlich-rechtliche Sonder-vermögen gelten zusätzlich folgende Regelungen: Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung – einschließlich Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozess evtl. Klagen auf Herausgabe - ist ausschließlich Bremen, soweit nicht zwingend gesetzlich ein anderer ausschließlicher Gerichtsstand vorgeschrieben ist. Unvollständige oder unrichtige Lieferungen sowie erkennbare Mängel des Liefergegenstandes sind uns unverzüglich nach Anlieferung schriftlich anzuzeigen. In der Anzeige sind die beanstandeten Mängel spezifiziert aufzuführen sowie alle zur Beseitigung erforderlichen Informationen zu erteilen.

10. Schlussbestimmungen
Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.